Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Mehrtägige Veranstaltungen/Retreats

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
für 
Retreatsund mehrtägige Veranstaltungen

Stand 2022

 

Anmerkungen:
- Leiterinnen der mehrtägigen Veranstaltungen sind die natürlichen Personen Johanna Geiger, Helene-und-Maria-Schieß-Str. 31, 78467 Konstanz und Felicitas Alber, Schreinerweg 36, 78467 Konstanz - nachfolgend „Anbieter“ genannt.
- Kunden sind alle natürlichen Personen, die an mehrtägigen Veranstaltungen (z.B. Retreats) des Anbieters teilnehmen – nachfolgend „Teilnehmer“ genannt. 

- die Begriffe „Retreat“ und „mehrtägige Veranstaltungen“ werden im folgenden synonym verwendet. 

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die unter www.felicitasalber.comund www.johannageiger.comangebotenen Leistungen des Anbieters im Rahmen der Planung und Durchführung von Veranstaltungenerfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Zur Teilnahme an mehrtägigen Veranstaltungen des Anbieters sind grundsätzlich alle Personen berechtigt. Vorkenntnisse sind insoweit nicht erforderlich, es sei denn, dies wird im Rahmen einer Leistungsbeschreibung der Veranstaltung gesondert ausgewiesen.

(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu.

 

§ 2 Anmeldungen

(1) Das Angebot des Anbieters im Internet stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden auf Vertragsschluss dar. Durch das Absenden der Anmeldung für eine Veranstaltung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab.

(2) Anmeldungen für die angebotenen Veranstaltungen sind möglich per E-Mail, Telefon sowie per Post. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Geltung dieser Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Das Retreat ist nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. 

(3) Der Anbieter wird den Kunden über eine Ablehnung, etwa wegen Erreichens der maximalen Teilnehmerzahl, in Textform (E-Mail) informieren.

 

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Entrichtung der individuell anfallenden Teilnahmegebühr für das Retreat. Die Höhe der jeweils zu entrichtenden Gebühr kann der Auftraggeber unterwww.felicitasalber.combzw. www.johannageiger.combei den jeweiligen Angeboten,sowie der mit der Teilnahmebestätigung verbundenen Rechnung ersehen. Erst die vollständigeBezahlung der Leistung berechtigt zur Teilnahme an dergebuchten mehrtägigen Veranstaltungdes Anbieters. 

(2) Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von einer tatsächlichen Teilnahme am Retreat, es sei denn diese beruht auf einem Verschulden des Anbieters. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Kunden wird hierdurch nicht eingeschränkt.

(3) Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Anbieters dargestellten Preise. Die Preise verstehen sich als Teilnahmekosten für das Retreat (inkl. Mehrwertsteuer), aber exklusive der jeweils geltenden Übernachtungs-/Verpflegungskosten, die zusätzlich vor Ort direkt an das Seminarhaus zu zahlen sind. 

(4) Übernachtungs-/Verpflegungskosten sind vor Ort in den dort gängigen Bezahlarten zahlbar (normalerweise in Bar, EC-/Kreditkarte). Bitte ggf. zuvor beim Seminarort erfragen.

 

§ 4 Rücktritt und vorzeitige Beendung des Retreats

(1) Ein Rücktritt vom Vertrag muss in schriftlicher Form erfolgen. Dies ist mit administrativem Aufwand verbunden. Hierfür gilt folgende Regelung: Bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn erstattet der Anbieter Ihnen Ihre Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% zurück. Bei einer Abmeldung/Kündigung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kann Ihnen die Zahlung zu 40% rückerstattet werden. Erfolgt die Abmeldung/Kündigung später, ist 100% der Gebühr fällig, außer es kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Bei Absage des Retreats 24 Stunden oder weniger vor Beginn ist der Komplettbetrag zu zahlen. Die Absage muss schriftlich per Email oder telefonisch erfolgen. Kann ein Teilnehmer nur einzelne Tage des Retreats nicht wahrnehmen, so ist trotzdem der Gesamtbeitrag zu leisten. 

(2) Die Vertretung des angemeldeten Teilnehmers durch eine andere Person ist möglich, wenn ein der Zielgruppe entsprechender Ersatzteilnehmer gestellt wird, der das Retreat besucht und den Teilnahmebeitrag übernimmt inklusive Übernachtungs-/Verpflegungskosten vor Ort. Der Vertreter ist dem Anbieter gegenüber unverzüglich und schriftlich zu benennen und er hat ein Anmeldeformular vorzulegen. Sollte der Vertreter nicht beim Retreat erscheinen, so tritt für ihn §4 Abs. 1 in Kraft.

(3) Der Anbieter hat als Kursleitung das Recht, bei Fehlverhalten des Teilnehmers während der Veranstaltung, Überforderung des Teilnehmers mit den Kursinhalten und Prozessen oder provokativem Verhalten des Teilnehmers, diesen aus der Gruppe zu verabschieden und ggf. dessen Teilnahme an der Veranstaltung vorzeitig zu beenden. Der Teilnehmer hat dann nur das Recht auf die anteilige Erstattung der Gebühr für die nichtabsolvierten Kurszeiten. 

 

§ 5 Absage von Retreats und mehrtägigen Veranstaltungen, Änderungsvorbehalt

(1) Der Anbieter behält sich vor, die Veranstaltung wegen nicht Erreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 1 Woche vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn oder aus sonstigen wichtigen, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. In diesem Fall wird der Kursteilnehmer unverzüglich vor Kursbeginn durch den Anbieter vom Kursausfall schriftlich oder telefonisch in Kenntnis gesetzt. Der Anbieter behält sich vor, im Falle des Ausfalls einer Veranstaltungleiterin (z.B. durch Erkrankung) einen Ersatz-Kursleiter zu stellen.

(2) Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden im Falle der Absage eines Retreats zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.

 

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter behält sich alle Rechte für sämtliche auf seiner Website publizierten Inhalte (Bilder, Texte usw.) vor. Diese dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Anbieters von Dritten weiterverwendet werden.

(2) Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche käuflich erworbenen oder während/vor/nach der Veranstaltung erhaltenen Skripte, Kursunterlagen den Bestimmungen des geltenden Urheberrechts unterliegen. Die Weitergabe, Verkauf und/oder Verwendung des Lehrmaterials z.B. zu Unterrichtszwecken und Vervielfältigung auf jedem Wege ist nicht gestattet.

 

§ 7 Hinweise/ besondere Pflichten des Teilnehmers

(1) Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die bei dem Anbieter absolvierten mehrtägigen Veranstaltungen nicht zur Vornahme von medizinischen Heilbehandlungen an Patienten oder Kranken berechtigen. Alle Retreats des Anbieters dienen der Erfahrung und Persönlichkeitsentwicklung und vermitteln Inhalte, die präventiv (vorbeugend) oder wohltuend ausgerichtet sind (Wellnessbereich).

(2) Die Verwendung der Inhalte liegt in alleiniger Verantwortung des Teilnehmers. Der Teilnehmer stellt den Anbieter in diesem Zusammenhang von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung der vergebenen Auszeichnungen durch den Kursteilnehmer gegenüber Dritten bzw. dem Anbieter entstehen.

 

§ 8 Haftung

(1) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Anbieters sowie der Erfüllungsgehilfen des Anbieters auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften der Anbieter nicht.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen aus Produkthaftung oder aus Garantie sowie bei Ansprüchen aufgrund von Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust Ihres Lebens.

(3) Der Anbieter haftet nicht für einen mit der Veranstaltung beabsichtigten Erfolg (etwa Prüfungszulassung, positiver Abschluss von Prüfungen usw.) seitens der Teilnehmer.

(4) Die Teilnahme an einem Retreat oder einer mehrtägigen Veranstaltung stellen bei schwerwiegenden Erkrankungen keinen Ersatz für eine ärztliche, heilpraktische oder therapeutische Behandlung dar. Während der Veranstaltungen handelt es sich um Selbsterfahrungen in der Gruppe, bei denen Heilungsprozesse auf verschiedenen Ebenen aktiviert, Inspirationen geteilt und innere Erkenntnisprozesse in Gang gesetzt werden. Es werden jedoch keine Heilversprechen gemacht. Für Diagnosestellungen und Therapien wenden Sie sich bitte an den Arzt/Therapeuten des Vertrauens. Die Haftung für Konsequenzen, die nach der Umsetzung der Empfehlungen entstehen sind ausgeschlossen. Fragen die im Nachgang der Angebote auftauchen, werden vom Anbieter selbstverständlich (im sinnvollen Zeitrahmen) beantwortet.

(5)Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift bei der Anmeldung, daß er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstigen, die geistige Verfassung einschränkende Mittel (Drogen, Alkohol oder Medikamente etc.) konsumiert hat. Körperliche, psychische oder mentale Einschränkungen sind bei der Anmeldung wahrheitsgemäß in eigener Verantwortung anzugeben.

 

§ 9 Datenschutz

Der Anbieter behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der eigenen Datenschutzgrundsätze. Eine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Durchführung und Abwicklung des Vertrages.

 

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an unserem Sitz in Konstanz zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.

 

§ 11 Schlussbestimmung

Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

 

Hinweis: Für mehrtägige Veranstaltungen in Seminarhäusern gelten die dortigen Hygienebestimmungen (in diesem Falle für die Schweiz). Der Kunde verpflichtet sich mit der Anmeldung, diese Bestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und sie eigenverantwortlich einzuhalten.